19. März 2019
LNG Infrastruktur
MEW befürwortet den Änderungsentwurf der Gasnetzzugangsverordnung
Der vorliegende Verordnungsentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung für eine diskriminierungsfreie LNG-Infrastruktur in Deutschland.
Er sieht eine sachgerechte Kostenbeteiligung der Terminalbetreiber an den Kosten der Anbindung in Höhe von 10% vor. Die restlichen Kosten werden über einen Zeitraum von 55 Jahren auf alle deutschen Netznutzer verteilt und haben daher einen kaum spürbaren Preiseffekt auf die Netzentgelte der Verbraucher.
Der MEW befürwortet den vorliegenden Änderungsentwurf der Gasnetzzugangsverordnung und steht für weitere Informationen und Gespräche jederzeit zur Verfügung.