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Positionspapier zur GEG-Novelle

Bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fordert der MEW einen technologieoffenen Ansatz, um allen Verbrauchern und allen Gegebenheiten adäquat gerecht zu werden und den Klimaschutz im Gebäudesektor effektiv voranzubringen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schlägt in seinem unlängst veröffentlichten Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) massive Änderungen und Auflagen für das Heizen von Morgen vor. So sollen neu eingebaute Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Danach ist ebenfalls eine entsprechende Pflicht zur schrittweisen Nachrüstung von Bestandsheizungen vorgesehen, um auch im Bestand die CO2-Emissionen zu senken. Ab 2045 sollen Öl- und Gasheizungen komplett verboten werden. 

Der MEW ist der Auffassung, dass die Erreichung der Klimaschutzziele und die Reduktion der Abhängigkeit von Energieimporten zu den wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit gehören. Um diese Herausforderungen zu lösen, ist der Wärmesektor von ausschlaggebender Bedeutung, da er den größten Anteil am deutschen Energiebedarf hat. Die Einführung eines Anteils von 65 Prozent an erneuerbaren Energien für jede neu eingebaute Heizung ab 2024 wäre ein wichtiger Schritt in Hinblick auf diese Ziele. Ein praktikabler Weg wäre hier sowohl der Einsatz von hybriden Systemen aus flüssigem Kraftstoff und einer kleinen Wärmepumpe als auch der Ersatz von Heizöl durch regenerative flüssige Brennstoffe beziehungsweise Erdgas durch Biogas.

Dennoch halten wir den Zeitplan, dies bereits 2024 zu realisieren, vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräfte- und Materialmangels im Bereich der Wärmepumpen und des Baugewerbes sowie des nur langsam voranschreitenden Ausbaus von grünem Strom und der erforderlichen Infrastruktur für unrealistisch. 

Wir fordern einen technologieoffenen Ansatz, um allen Verbrauchern und allen Gegebenheiten adäquat gerecht zu werden und den Klimaschutz im Gebäudesektor effektiv voranzubringen. Alle klimafreundlichen Technologien müssen gleichberechtigt betrachtet und gefördert werden. Wir begrüßen, dass sich im Entwurf – anders als in dem im vergangenen Sommer vorgestellten Papier – nun ein gleichberechtigter Einsatz aller Möglichkeiten ohne vorherige Prüfung findet. Die bestehende Regulatorik, sowie Fördermöglichkeiten müssen jedoch dringend weiter ausgebaut werden.

Ansprechpartnerin
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Kathleen Kollewe
Managerin Energiepolitik und Kommunikation
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