Presse

Positionspapier zum Vorschlag der Europäischen Kommission 
zur Definition von grünem Wasserstoff und dessen Derivaten: 
Delegierte Rechtsakte Artikel 27 (3) und Artikel 28 RED II

Der Verband der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland e.V. (MEW) begrüßt, dass mit den von der Europäischen Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakten (DA) zu Artikel 27 (3) sowie Artikel 28 der überarbeiteten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) Klarheit über die Strombezugskriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und dessen Derivaten geschaffen wurde.

Die delegierten Rechtsakte legen im Detail fest, wann erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) als erneuerbar gelten. Sie sind somit ein wichtiger und lang erwarteter Pfeiler für den Hochlauf dieser grünen Technologien. Die delegierten Rechtsakte werden nun zwei Monate vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat beraten. Hiernach können beide EU-Organe den DA zustimmen oder sie ablehnen, während Änderungen am Inhalt nicht mehr möglich sind.

Ansprechpartner
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Benjamin Ost
Manager Energiepolitik und Kommunikation
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