Novelle des Energiesteuergesetzes bedroht Mittelstand – § 60 EnergieStG beibehalten
Zum neuen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erklärt Dr. Steffen Dagger, Hauptgeschäftsführer des MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.:
„Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die von der Bundesregierung vorgesehene Streichung des Paragraphen 60 Energiesteuergesetz (§60 EnergieStG) zurückzunehmen, um die existenzielle Bedrohung mittelständischer Mineralölunternehmen zu verhindern.
Bislang wurde durch den Paragraphen 60 sichergestellt, dass im Falle der Insolvenz eines Kunden die Energiesteuer zurückerstattet wird. Zweck des Paragraphen ist es aber nicht, den Mineralölgesellschaften die relativ geringen tatsächlichen Forderungsausfälle zu erstatten. Vielmehr werden mittelständische Einzelhändler, in der Regel Tankstellenbetreiber, von der Besicherung des Energiesteueranteils gegenüber ihren Vorlieferanten befreit.
Eine Streichung würde dazu führen, dass Unternehmen die Besicherung auf den Energiesteueranteil ausweiten müssten.
Die durch die Streichung des Paragraphen 60 zu erwartende Verdopplung der Sicherheitsleistung würde Mittelständler in der Praxis überfordern. Sie führt zu existentiellen Wettbewerbsnachteilen gegenüber den integrierten Mineralölkonzernen.
Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gleiss Lutz belegt, dass die Norm des § 60 EnergieStG aus mehreren Gründen keine unzulässige Beihilfe darstellt. Deshalb wäre eine Abschaffung des Paragrafen mit dieser rechtlichen Begründung weder notwendig noch sachgerecht.“
Der MEW ist als Dachverband Stimme des unabhängigen Mineralölmittelstandes in Deutschland. Dazu gehören der unabhängige Import, der unabhängige Großhandel, die Freien Tankstellen und die unabhängigen Tanklagerbetreiber mit einem flächendeckenden Netz in ganz Deutschland.
Das Rechtsgutachten finden Sie hier: Gutachten_Beihilfe § 60 EnergieStG - GUTACHTEN.pdf