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MEW: Anrechenbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe auf die CO2-Flottenregulierung ist entscheidend für Erreichung der Klimaschutzziele

  • Das Europäische Parlament entscheidet am 7. Juni 2022 über die Umsetzung der CO2-Flottenregulierung.
  • Der MEW fordert die Einführung eines Anrechnungssystems, das die CO2-Emissionseinsparungen durch erneuerbare Kraftstoffe beinhaltet.
  • Nur mit einem technologieoffenen Ansatz, der E-Fuels beinhaltet, können die CO2-Emissionen im Straßenverkehr signifikant gesenkt werden.

Am 7. Juni 2022 findet die finale Abstimmung im Europäischen Parlament zur Verschärfung der CO2-Emissionsnorm für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (EU 2019/631) statt. Während sich der mitberatende Verkehrsausschuss des Parlaments zuvor für die Anrechnung von regenerativen Kraftstoffen, zu denen synthetische Kraftstoffe zählen, ausgesprochen hat, stimmte der federführende Umweltausschuss mit knapper Mehrheit dagegen. „Das von der EU-Kommission geforderte faktische Neuzulassungsverbot für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 und damit verbunden die ausschließliche Fokussierung auf die Elektromobilität sind nicht zielführend, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor signifikant zu reduzieren“, kritisiert Dr. Uta Weiß, Vorsitzende der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland. Nicht der Verbrennungsmotor an sich sei verantwortlich für die CO2-Emissionen von Fahrzeugen, sondern die fossilen Kraftstoffe, die darin verbrannt werden. Ein mit erneuerbarem, synthetischem Kraftstoff betriebener Verbrennungsmotor ist klimaneutral.

„Wir fordern einen technologieoffenen Weg, um die Klimaschutzziele in der Mobilität zu erreichen. Dazu gehört aus unserer Sicht die Einführung eines Anrechnungssystems, das die CO2-Emissionseinsparungen durch erneuerbare Kraftstoffe beinhaltet“, betont die MEW-Chefin. E-Fuels sind CO2-neutral und können direkt in Fahrzeugen mit konventionellen Verbrennungsmotoren als Beimischung oder in Reinform getankt werden. „Regenerative Kraftstoffe sollten deshalb wie die Elektromobilität als CO2-neutral eingestuft werden“, fordert Dr. Weiß. Wenn die Europäische Union für eine Anrechenbarkeit von E-Fuels auf die CO2-Flottenregulierung stimme, wäre das ein positives Signal an die Wirtschaft, in den Aufbau von industriellen Produktionsanlagen zu investieren und damit den Grundstein für den Markthochlauf zu legen.

Nach der Entscheidung des EU-Parlaments steht im Herbst 2022 die Entscheidung im Trilog aus Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament zum Thema CO2-Flottenregulierung an.

Ansprechpartnerin
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Kathleen Kollewe
Managerin Energiepolitik und Kommunikation
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