MEW: Klimaziele nur mit Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe erreichbar
Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland MEW) setzt sich für einen technologieoffenen Ansatz bei der EU-Richtlinie zur CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge und für die Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe Nutzfahrzeugen ein.
Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über die Revision der europäischen Richtlinie 2019/1242 über CO2-Flottengrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge:
Der Verband unterstützt nachdrücklich ein negatives Votum Deutschlands bei der bevorstehenden Abstimmung im Europäischen Rat zur Revision der europäischen Richtlinie 2019/1242 über CO2-Flottengrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge, die für den 9. Februar 2024, geplant ist. In einem neuen Trilog-Verfahren eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des dringend erforderlichen Anrechnungsmechanismus für CO2-neutrale Kraftstoffe. Der MEW begrüßt, dass der im Januar 2024 in nur zwei Stunden gefasste Trilog-Beschluss für ein pauschales Verbrenner-Aus für neue Lkw und Busse damit noch einmal auf den Prüfstand kommt. Dies eröffnet die Gelegenheit, die Richtlinie erneut zu überdenken und den Klimaschutzbeitrag erneuerbarer Kraftstoffe angemessen anzuerkennen.
„Wir kritisieren den einseitigen Fokus auf batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge“, erklärt MEW-Geschäftsführer Dr. Hans Wenck und erläutert weiter: „Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen EU-Staaten läuft der Ausbau der Stromnetze und der Ladeinfrastruktur nur sehr schleppend. Die Klimaziele sind daher ohne den Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe im Verbrennungsmotor nicht zu erreichen.“
Bereits im September 2023 hatte sich der MEW gemeinsam mit mehr als 80 anderen Verbänden und Unternehmen nachdrücklich für eine Anrechnung des CO2-Minderungspotenzials alternativer Kraftstoffe wie HVO100 auf die Lkw-Flottengrenzwerte eingesetzt. Dieser Forderung hatte das Europäischen Parlament mehrheitlich zwar entsprochen, im anschließenden Trilog wurde sie aber nicht berücksichtigt.
„Wir sehen es als positiv an, dass der Trilog-Beschluss einer erneuten Bewertung unterzogen wird“, betont Dr. Wenck. „Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um die Vielfalt der verfügbaren Technologien sowie den Beitrag erneuerbarer Kraftstoffe zum Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. Eine einseitige Ausrichtung auf bestimmte Technologien würde die Innovationsdynamik hemmen und die Flexibilität des Straßengüterverkehrs einschränken. Wir plädieren daher für eine technologieoffene Gestaltung der CO2-Flottenregulierung.“
Der MEW ruft zu einer konstruktiven Diskussion auf EU-Ebene auf, die auf einer umfassenden Bewertung aller verfügbaren Technologieoptionen basiert und die Interessen der Energiewirtschaft sowie die Herausforderungen des Klimaschutzes gleichermaßen berücksichtigt.